Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marketing
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen CASA J, Inhaberin Jasmin Reichert, (nachfolgend „CASA J“) und ihren Auftraggebern über Marketing-, Beratungs- und Kommunikationsdienstleistungen.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Marketing- und Strategieberatung, Performance Marketing, Paid Media, Kampagnenkonzeption, Mediaplanung und Mediaeinkauf, Social-Media-Management, Content Creation, Reporting, Analysen, Workshops, Schulungen, Projektmanagement, Employer Branding sowie weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn CASA J ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie in Textform getroffen wurden.
(5) Als Textform gelten insbesondere E-Mails sowie Angebots- und Vertragsdokumente. Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) begründen keine verbindlichen Vertragsänderungen, sofern diese nicht anschließend in Textform bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote erfolgen grundsätzlich individuell in Textform und sind – sofern nicht anders angegeben – sieben (7) Kalendertage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Angebotsfrist unterzeichnet zurücksendet oder dessen Annahme eindeutig in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt.
(3) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen wird.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung.
(2) CASA J erbringt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder werblicher Erfolg (z. B. Reichweite, Leads, Umsatz oder Conversion) wird nicht geschuldet.
(3) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(4) CASA J ist berechtigt, geeignete Dritte oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
(5) CASA J kann geeignete digitale und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
(6) Beratungen, Workshops und sonstige Leistungen können online oder – nach gesonderter Vereinbarung – in Präsenz erbracht werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt CASA J sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Freigaben sowie Zugangsdaten vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Logos und Grafiken) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt CASA J von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(3) Freigaben und Feedback erfolgen innerhalb einer angemessenen Frist. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CASA J.
(4) Werbekonten, Social-Media-Konten, Business-Manager, Analyse-Tools und vergleichbare Plattformkonten verbleiben grundsätzlich im Eigentum bzw. in der Inhaberschaft des Auftraggebers. CASA J erhält ausschließlich die zur Leistungserbringung erforderlichen Berechtigungen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist CASA J berechtigt, die Leistung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Laufende Leistungen werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – monatlich nachträglich abgerechnet.
(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(4) Werbebudgets, Mediakosten, Plattformgebühren, Lizenzkosten oder Softwarekosten auf Seiten des Auftraggebers sowie sonstige Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung von CASA J und werden vom Auftraggeber getragen.
(5) Der Auftraggeber stellt sämtliche für Drittanbieter erforderlichen Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder vergleichbare Zahlungsarten) eigenverantwortlich zur Verfügung. CASA J ist nicht verpflichtet, Werbebudgets oder sonstige Fremdkosten vorzufinanzieren.
(6) CASA J unterstützt auf Wunsch bei der Einrichtung und Verwaltung von Plattformen und Werbekonten. CASA J haftet jedoch nicht für Abbuchungen, Budgetüberschreitungen, Plattformfehler oder Handlungen weiterer Administratoren oder Dritter mit Zugriff auf die Konten, soweit diese nicht nachweislich durch CASA J verursacht wurden.
(7) Plattformen im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Meta, Google, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Snapchat sowie vergleichbare Plattformen und Drittanbieter.
(8) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist CASA J berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
(9) Beendet der Auftraggeber ein Projekt vorzeitig, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen und verbindlich eingegangene Verpflichtungen zu vergüten. Soweit reservierte Projektkapazitäten im Angebot oder Vertrag vereinbart wurden, sind diese ebenfalls zu vergüten.
§ 6 Leistungserbringung und Termine
(1) CASA J erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der individuell abgestimmten Zeiträume.
(2) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Beratungen, Abstimmungsgespräche, Workshops und sonstige Termine finden grundsätzlich online statt. Präsenztermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung. Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) CASA J und der Auftraggeber stimmen Termine grundsätzlich einvernehmlich ab. Wird ein vereinbarter Präsenztermin kurzfristig abgesagt oder verschoben und sind CASA J hierdurch bereits Reise- oder sonstige Aufwendungen entstanden, können diese dem Auftraggeber in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt werden.
(5) CASA J haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen aufgrund technischer Störungen, Ausfällen oder Änderungen von Plattformen oder Drittanbietern außerhalb des eigenen Einflussbereichs.
§ 7 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(2) CASA J informiert den Auftraggeber vor Durchführung der Zusatzleistung über den voraussichtlichen Mehraufwand sowie gegebenenfalls über eine Anpassung der Vergütung oder des Zeitplans.
(3) Vereinbarte Korrektur- oder Abstimmungsschleifen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Darüber hinausgehende Änderungen können gesondert berechnet werden.
(4) Änderungen oder Ergänzungen können Auswirkungen auf vereinbarte Termine und Fristen haben.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Sämtliche von CASA J im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Grafiken, Präsentationen, Inhalte sowie sonstige Arbeitsergebnisse bleiben – soweit gesetzlich zulässig – geistiges Eigentum von CASA J.
(2) Die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen auf den Auftraggeber über, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Offene oder editierbare Arbeitsdateien (z. B. Canva- oder vergleichbare Projektdateien) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Wiederverwendbare Vorlagen, Templates, Prozesse, Methoden, Workflows, Prompt-Bibliotheken, Automatisierungen und sonstiges allgemeines Know-how von CASA J verbleiben unabhängig vom jeweiligen Projekt im Eigentum von CASA J.
(5) CASA J ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Auftraggebers sowie Arbeitsergebnisse zu Referenz-, Eigenwerbe- und Marketingzwecken (z. B. auf der Website von CASA J, in sozialen Medien, Präsentationen oder Angebotsunterlagen) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Strategien, Konzepte, Kalkulationen, Angebote, Mediapläne, Zugangsdaten, Kundendaten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
(3) Die Verpflichtung gilt nicht für öffentlich bekannte Informationen, gesetzlich offenzulegende Informationen oder Referenznennungen gemäß § 8.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
(5) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von CASA J.
§ 10 Haftung
(1) CASA J haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CASA J ausschließlich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) CASA J übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder unternehmerischen Erfolg.
(4) CASA J haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers, die auf Empfehlungen oder Arbeitsergebnissen von CASA J beruhen.
(5) CASA J haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen, Kontosperrungen, Richtlinienänderungen, Algorithmusänderungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformen oder Drittanbietern (insbesondere Meta, Google, LinkedIn, Pinterest, TikTok, Snapchat oder vergleichbare Dienste), soweit diese nicht von CASA J verursacht wurden.
(6) CASA J haftet nicht für Handlungen weiterer Administratoren oder sonstiger Dritter mit Zugriff auf Werbe-, Analyse- oder Social-Media-Konten.
(7) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.
(8) Marketing-, Kommunikations- und Strategieempfehlungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Kann CASA J Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, stellt dies keine Pflichtverletzung dar.
(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Strom- oder Internetausfälle sowie Ausfälle von Hosting-, Cloud-, Software- oder Kommunikationsdiensten.
(3) CASA J informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen ab.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Einmalige Projekte enden mit vollständiger Leistungserbringung.
(3) Fortlaufende Leistungen können mit der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Frist gekündigt werden. Fehlt eine Regelung, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(6) Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Aufwendungen sowie vereinbarte reservierte Projektkapazitäten sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CASA J Gerichtsstand.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Weddings
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen CASA J – Inhaberin Jasmin Reichert (nachfolgend „CASA J“) und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich der Hochzeitsplanung und -konzeption.
(2) Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Wedding Concepts, Wedding Consulting, Teil- und Gesamtplanungen, Wedding Day Coordination, Destination Weddings, die Planung individueller Hochzeitskonzepte, die Koordination von Dienstleistern sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn CASA J ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen CASA J und dem Auftraggeber haben Vorrang, sofern sie in Textform getroffen wurden.
(5) Als Textform gelten insbesondere E-Mails sowie Angebots- und Vertragsdokumente. Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) dienen ausschließlich der organisatorischen Abstimmung und begründen keine verbindlichen Vertragsänderungen, sofern diese nicht anschließend in Textform bestätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von CASA J erfolgen grundsätzlich individuell in Textform und sind – sofern nicht anders angegeben – sieben (7) Kalendertage gültig.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot innerhalb der Angebotsfrist unterzeichnet zurücksendet oder dessen Annahme eindeutig in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(3) Der vereinbarte Hochzeitstermin sowie vereinbarte Planungsleistungen gelten erst nach Vertragsannahme und Eingang der vereinbarten Anzahlung gemäß § 5 als verbindlich reserviert. Bis zu diesem Zeitpunkt behält sich CASA J vor, den Termin anderweitig zu vergeben.
(4) Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen wird.
(5) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung von CASA J. Maßgeblich sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
(2) Das Leistungsangebot von CASA J umfasst – je nach gebuchtem Leistungspaket – insbesondere Wedding Consulting, Wedding Concepts, Teil- oder Gesamtplanungen, Wedding Day Coordination, Destination Weddings sowie weitere individuell vereinbarte Planungs- und Beratungsleistungen.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, insbesondere zusätzliche Beratungsgespräche, zusätzliche Abstimmungen mit Dienstleistern, zusätzliche Vor-Ort-Termine oder sonstige Mehraufwände, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(4) CASA J erbringt sämtliche Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Geschuldet wird die professionelle Erbringung der vereinbarten Planungs- und Beratungsleistungen, nicht jedoch der Eintritt eines bestimmten Erfolgs oder der störungsfreie Ablauf der Veranstaltung.
(5) Empfehlungen oder Vorschläge zu Locations, Dienstleistern oder sonstigen Hochzeitsbeteiligten erfolgen nach bestem Wissen. Die Auswahl, Beauftragung und Bezahlung der jeweiligen Dienstleister obliegt jedoch ausschließlich dem Auftraggeber, sofern CASA J nicht ausdrücklich schriftlich mit deren Beauftragung bevollmächtigt wurde.
(6) Zeitpläne, Ablaufempfehlungen und Projektplanungen beruhen auf dem jeweiligen Planungsstand. Änderungen aufgrund von Entscheidungen des Auftraggebers, Dienstleistern, Behörden oder sonstigen Dritten bleiben vorbehalten.
(7) CASA J ist berechtigt, geeignete Kooperationspartner oder Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, CASA J alle für die Planung und Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass vereinbarte Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CASA J und können Auswirkungen auf den Projektablauf oder vereinbarte Termine haben.
(3) Sofern CASA J Dienstleister recherchiert oder Empfehlungen ausspricht, liegt die endgültige Auswahl und Beauftragung – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – beim Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller an CASA J übermittelten Informationen verantwortlich. Hierzu zählen insbesondere Angaben zum Budget, zur Gästeanzahl, zu Locations, Dienstleistern sowie zu besonderen Wünschen oder Anforderungen.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist CASA J berechtigt, die Leistung bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(6) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass erforderliche Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden. CASA J haftet nicht für Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf verspäteten Entscheidungen oder Änderungen des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. CASA J beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung. Der vereinbarte Hochzeitstermin sowie vereinbarte Planungsleistungen gelten erst mit vollständigem Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.
(3) Die verbleibenden 50 % werden nach Abschluss der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt und sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Reise-, Übernachtungs-, Park-, Maut- sowie sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehende Auslagen werden – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – gesondert berechnet.
(6) Kosten für Locations, Dienstleister, Dekoration, Floristik, Catering, Technik, Unterkünfte, Transport, Reiseleistungen oder sonstige Fremdleistungen sind nicht Bestandteil der Vergütung von CASA J und werden vom Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dienstleister beglichen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(7) CASA J ist nicht verpflichtet, Kosten oder Auslagen für den Auftraggeber vorzufinanzieren.
(8) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist CASA J berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Vereinbarte Termine oder Fristen verlängern sich entsprechend, sofern die Verzögerung auf den Zahlungsverzug zurückzuführen ist.
(9) Beendet der Auftraggeber das Projekt vorzeitig oder kündigt den Vertrag, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen und verbindlich eingegangene Verpflichtungen durch den Auftraggeber zu vergüten. Soweit im Angebot oder Vertrag reservierte Kapazitäten berücksichtigt wurden, können auch diese in angemessenem Umfang berechnet werden.
§ 7 Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen CASA J und dem Auftraggeber.
(2) Im Angebot oder Vertrag vereinbarte Korrektur- oder Abstimmungsschleifen sind im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Korrekturen oder nachträgliche Anpassungen können gesondert vergütet werden.
(3) Änderungswünsche, die nach bereits erteilten Freigaben oder abgeschlossenen Leistungsphasen erfolgen, gelten grundsätzlich als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
(4) Änderungen, die auf einer nachträglichen Anpassung des Briefings, des Budgets, des Veranstaltungskonzepts, der Gästeanzahl, der Location oder sonstiger wesentlicher Planungsgrundlagen beruhen, gelten als Änderungen des Leistungsumfangs und können gesondert vergütet werden.
(5) Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf den Projektablauf, vereinbarte Termine sowie die Vergütung haben. CASA J informiert den Auftraggeber hierüber rechtzeitig.
§ 8 Vertragsbeendigung und Stornierung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen.
(2) Im Falle einer Kündigung sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwendungen und verbindlich eingegangene Verpflichtungen durch den Auftraggeber zu vergüten.
(3) Soweit CASA J für die Durchführung des Auftrags bereits Projektkapazitäten reserviert oder Termine freigehalten hat, können diese – sofern sie aufgrund der Kündigung nicht anderweitig vergeben werden können – in angemessenem Umfang berechnet werden.
(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen verrechnet. Ein darüber hinausgehender Erstattungsanspruch besteht nur, soweit die Anzahlung den Vergütungsanspruch von CASA J übersteigt.
(5) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Zusammenarbeit mit Dienstleistern
(1) CASA J unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Recherche geeigneter Dienstleister und spricht Empfehlungen auf Grundlage der individuellen Wünsche und Anforderungen des Auftraggebers aus. Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Empfehlung verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für die Leistungen oder die zukünftige Verfügbarkeit der empfohlenen Dienstleister übernimmt CASA J nicht.
(2) Auf Wunsch stellt CASA J den Erstkontakt zu empfohlenen Dienstleistern her oder unterstützt bei der Terminabstimmung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
(3) Verträge über Leistungen Dritter, insbesondere mit Locations, Fotografen, Videografen, Caterern, Floristen, Konditoren, DJs, Musikern, Stylisten, Visagisten, Dekorateuren, Technikdienstleistern, Transportunternehmen oder sonstigen Dienstleistern, kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
(4) CASA J wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – weder Vertragspartner noch Vertreter der jeweiligen Dienstleister und ist nicht berechtigt oder verpflichtet, Verträge im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers abzuschließen.
(5) Die Auswahl, Beauftragung, Vergütung sowie die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die jeweiligen Dienstleister liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und des jeweiligen Dienstleisters.
(6) CASA J haftet nicht für die Verfügbarkeit, Qualität, Pünktlichkeit oder ordnungsgemäße Leistungserbringung der empfohlenen oder beauftragten Dienstleister sowie nicht für Leistungsstörungen, Vertragsverletzungen, Ausfälle, Terminverschiebungen oder sonstige Pflichtverletzungen auf Seiten der Dienstleister.
(7) Zahlungen an Dienstleister erfolgen ausschließlich unmittelbar durch den Auftraggeber. CASA J nimmt keine Zahlungen für Leistungen Dritter entgegen und ist nicht verpflichtet, Kosten oder Auslagen gegenüber Dienstleistern vorzufinanzieren.
§ 10 Haftung
(1) CASA J haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CASA J ausschließlich für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) CASA J schuldet die professionelle Erbringung der vereinbarten Planungs-, Beratungs- und Koordinationsleistungen. Ein bestimmter Erfolg oder der störungsfreie Ablauf der Veranstaltung wird nicht geschuldet.
(4) CASA J haftet nicht für Leistungsstörungen, Vertragsverletzungen, Terminverschiebungen, Ausfälle oder sonstige Pflichtverletzungen von Dienstleistern oder sonstigen Dritten.
(5) CASA J haftet ferner nicht für Umstände außerhalb des eigenen Einflussbereichs. Hierzu zählen insbesondere witterungsbedingte Einschränkungen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Erkrankungen, Verkehrsbehinderungen, Flug- oder Reiseausfälle, Gepäckverlust, Lieferverzögerungen, Einreisebeschränkungen, Grenzschließungen, Streiks, Pandemien sowie sonstige vergleichbare Ereignisse.
(6) Empfehlungen zu Dienstleistern, Locations oder sonstigen Hochzeitsbeteiligten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für deren Leistungen, Verfügbarkeit oder Vertragserfüllung übernimmt CASA J nicht.
(7) Für sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Inhalte, Unterlagen oder Entscheidungen trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
§ 11 Höhere Gewalt
(1) Kann CASA J aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer und von CASA J nicht zu vertretender Umstände die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, stellt dies keine Pflichtverletzung dar.
(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Krieg, Terroranschläge, Strom- oder Internetausfälle, Flugausfälle, Grenzschließungen, Einreisebeschränkungen, Ausfälle von Fähr- oder Bahnverbindungen sowie sonstige vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von CASA J.
(3) Bei Destination Weddings übernimmt CASA J keine Haftung für Änderungen oder Einschränkungen aufgrund von Einreisebestimmungen, Reisewarnungen, Flugplanänderungen, Hotelstornierungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von CASA J liegen.
(4) CASA J informiert den Auftraggeber unverzüglich über wesentliche Verzögerungen oder Leistungshindernisse und stimmt das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem Auftraggeber ab.
(5) Schadensersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen oder Leistungsausfällen infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Referenzen und Bildmaterial
(1) CASA J ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Auftraggebers sowie entstandene Arbeitsergebnisse zu Referenz-, Eigenwerbe- und Marketingzwecken (z. B. auf der Website von CASA J, in sozialen Medien, Präsentationen oder Angebotsunterlagen) zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen oder die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
(2) Die Verwendung von Fotografien oder Videoaufnahmen der Hochzeit erfolgt ausschließlich, sofern der Auftraggeber oder der jeweilige Urheber (z. B. Fotograf oder Videograf) die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt hat.
(3) Vertrauliche Informationen, persönliche Daten sowie nicht veröffentlichte Inhalte werden von CASA J ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vertraglichen Vereinbarungen verwendet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CASA J ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.